Im Presswerk liegt seit heute ein neuer Aufkleber auf dem Tisch. Nicht glänzend, eher verwaltungsmatt. Einer von der Sorte, die sich anfühlt, als habe ihn jemand zwischen Kaffeemaschine und Rechtsabteilung ausgedruckt: Bitte kenntlich machen, wenn die Maschine mitgemalt, mitgeschrieben oder mitgeträumt hat.
Man möchte ihn sofort irgendwo hinkleben. Auf die KI-Bildmaschine. Auf den Textautomaten. Auf den Kollegen, der seit drei Wochen jede E-Mail mit „kurz und freundlich optimieren“ beginnt und danach klingt wie ein Faltblatt für Bürostühle.
Der Zettel ist freiwillig, die Pflicht nicht
Der aktuelle Anlass ist kein Gerücht aus dem Kopierraum: Die Europäische Kommission hat am 10. Juni 2026 einen Code of Practice zur Transparenz KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Er soll Anbietern und Anwendern helfen, die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des AI Act praktisch einzusortieren. Der Code selbst ist freiwillig. Die Pflichten darunter werden nach Angaben der Kommission ab dem 2. August 2026 anwendbar.
Das ist so ein EU-Satz, der erst nach Ablage klingt und dann plötzlich in der Werkstatt steht. Freiwilliger Code, verbindliche Pflicht. Ein Schild, das niemand nehmen muss, während die Wand schon reserviert ist.
Die Maschine soll nicht mehr nur pusten
Gemeint sind Markierungen, Erkennbarkeit und Hinweise: KI-generierte oder manipulierte Inhalte sollen nicht einfach als frisch lackierte Wirklichkeit durch den Flur rollen. Deepfakes sollen erkennbar sein. Bestimmte KI-Textveröffentlichungen sollen gekennzeichnet werden. Anbieter sollen ihre Systeme so bauen, dass Ausgaben markiert oder entdeckt werden können.
Das klingt vernünftig. Es klingt aber auch nach dem alten Problem: Der Aufkleber muss genau dort halten, wo der Untergrund fettig ist. Wer ehrlich arbeitet, bekommt eine neue Checkliste. Wer ohnehin täuschen will, hat plötzlich eine weitere Sache, die er nicht tut.
In der kleinen Praxis heißt das: Redaktionen, Plattformen, Marketingbuden, Behörden und die berühmte „schnell mal generiert“-Abteilung müssen sich überlegen, wann ein Hinweis reicht, wann ein Inhalt anders behandelt werden muss und wer am Ende den Stempel führt. Nicht der hübsche Icon-Satz entscheidet, sondern die Frage, ob Menschen noch erkennen können, welches Blech aus welcher Presse kam.
Ein Schild ersetzt keine Sorgfalt
Die Kommission verweist auch auf EU-Icons für KI-generierte Inhalte. Das ist praktisch, wenn man Beschilderung mag. Und Europa mag Beschilderung; manchmal wirkt der Kontinent wie ein sehr ernstes Regal, das sich selbst etikettiert.
Trotzdem steckt hier ein echter Punkt unter dem Formularstaub. Ein Label kann ein Anfang sein. Es kann Lesern sagen: Achtung, hier hat eine Maschine mitgedrückt. Es kann aber nicht erklären, ob der Inhalt sauber recherchiert, fair montiert oder bloß mit einem amtlich aussehenden Piktogramm frisch gewaschen wurde.
Transparenz ist kein Lack. Sie ist eher diese alte Neonröhre über der Werkbank: flackert manchmal, macht aber sichtbar, wo die Schraube fehlt.
Die Blechpresse klebt langsam
Für die Blechpresse bleibt daraus eine einfache, unangenehme Lehre: Wer mit Maschinen schreibt, zeichnet, sortiert oder sortieren lässt, sollte nicht erst im August den Etikettendrucker suchen. Der Leser merkt ohnehin, wenn etwas nach warmer Plastikintelligenz riecht. Die Frage ist nur, ob man es vorher ordentlich auf den Tisch legt.
Der Aufkleber bekommt also einen Vorgesetzten. Hoffentlich keinen, der nur neue Aufkleber bestellt.

Schreibe einen Kommentar